AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Stoablock GmbH

Stand: 22.01.2026


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Stoablock GmbH und ihren Vertragspartner:innen (Verbraucher:innen oder Unternehmer:innen) sowie für die Nutzung der Anlagen in der Bräuhausstraße 21, 4810 Gmunden.

1.2 Sie gelten in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung oder Nutzung.

1.3 Durch Nutzung der Anlagen oder durch Bestellung werden diese AGB anerkannt. Abweichende AGB des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von der Stoablock GmbH schriftlich anerkannt wurden.

1.4 Die Hallenordnung der Stoablock GmbH ist integraler Bestandteil dieser AGB. Jede Nutzung der Boulder- und Trainingsanlagen setzt die Einhaltung der Hallenordnung voraus. Abrufbar unter https://stoablock.com/hallenordnung/ sowie vor Ort ausgehängt und ersichtlich.

1.5 Die Stornobedinungen der Stoablock GmbH sind integraler Bestandteil dieser AGB. Abrufbar unter https://stoablock.com/stornobedingungen/ sowie vor Ort im stoablock an der Bar erhältlich.


2. Definition der Anlagen

Die Anlagen der Stoablock GmbH umfassen:

  • die Boulder- und Kletterflächen inklusive Matten
  • die Fitness- und Trainingsbereiche
  • die Duschen, WCs und Garderoben
  • den Gastronomiebereich („Cafe & Bistro traunstoa“)
  • die Mehrzweckbereiche, Gänge und den Eingangsbereich
  • die Parkplätze rund um das Gebäude

3. Voraussetzungen für die Benutzung

3.1 Registrierung beim ersten Besuch oder Online-Ticketkauf.

3.2 Ein gültiges, bezahltes Eintrittsticket ist erforderlich für die Nutzung der Boulder- und Trainingsanlagen.

3.3 Minderjährige unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung und durchgehender Anwesenheit(während der Nutzung) einer volljährigen Person die Anlagen der Stoablock GmbH benutzen.

Personen im Altern von 14-17 Jahren dürfen die Anlagen der Stoablock GmbH eigenständig nach Erbringung einer Einverständnis-Erklärung der/des Erziehungsberechtigten nutzen.

3.4 Der Self-Check-in (unbeaufsichtigter Zutritt) darf nur von Ticketinhaber:innen genutzt werden; kein Zutritt für Dritte.

3.5 Der Besuch des Gastronomiebereichs („Cafe & Bistro traunstoa“) ist auch ohne Eintrittsticket möglich. Bei Konsumation im Bistro können die WC-Anlagen kostenfrei genutzt werden.

3.6 Die Nutzung der Anlagen setzt die Einhaltung der Hallenordnung voraus, insbesondere Sicherheits- und Verhaltensregeln (z. B. Spotten, Sturzraum, Sauberkeit, lockere Griffe).


4. Vertragsschluss

4.1 Ein Vertrag kommt durch Bestellung über den Webshop, per E-Mail oder vor Ort zustande, spätestens mit der Auftragsbestätigung oder Bereitstellung der Leistung.

4.2 Die Präsentation von Waren/Tickets stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

4.3 Vertragspartner:innen können vor Absenden der Bestellung Fehler berichtigen.

4.4 Alle Verträge werden elektronisch gespeichert; die AGB werden automatisch übermittelt.


5. Preise, Versand, Zahlung

5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Die Versandkosten trägt der Vertragspartner, soweit nicht anders vereinbart.

5.3 Zahlungen sind sofort fällig, sofern kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart ist.

5.4 Ticketpreise sind auf www.stoablock.com/tickets oder auf www.stoablock.com bei dem jeweiligen Produkt ersichtlich und tagesaktuell gültig.

5.5 Für Dauerkarten (z.B. Jahreskarten & Halbjahreskarten) gilt das Alter des Nutzers / der Nutzerin beim Kauf. Beispiel: Ein Jugendlicher mit 17 1/2 Jahren kauft eine Jahreskarte; Die Jahreskarte ist 365 Tage gültig, auch noch mit 18 Jahren.

5.6 Für Tageseintritte und Blöcke (11er Block und 3er Block) gilt das Alter des Nutzers/ der Nutzerin bei Verwendung/Nutzung. Beispiel: Die Gültigkeit eines Kinder 11er Blocks (5-13 Jahre) endet am letzten Tag wo das Kind noch 13 Jahre alt ist.


6. Lieferung

6.1 Virtuelle Produkte (z. B. Tickets, Gutscheincodes) gelten mit Versand per E-Mail als geliefert.

6.2 Physische Produkte werden innerhalb der vereinbarten Frist geliefert, andernfalls innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss.

6.3 Der Gefahrübergang erfolgt bei Verbraucher:innen erst mit der Übergabe, bei Unternehmer:innen bereits mit Versandbereitschaft.


7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Stoablock GmbH.


8. Rücktrittsrecht

Tickets können maximal 14 Tage nach erfolgter Zustellung storniert werden. Dies auch nur wenn das Ticket noch nicht verwendet wurde.

Ausnahmen vom Rücktritt nach österreichischem Recht für Verbraucher:innen:

  • Dienstleistungen nach ausdrücklichem Verlangen, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist
  • Waren mit Schwankungen auf Finanzmärkten, Einzelanfertigungen, schnell verderbliche Waren
  • Versiegelte Waren aus Hygienegründen nach Öffnung
  • Waren, die untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
  • Freizeitbezogene Dienstleistungen mit festem Termin (z.B. Events, Bewerbe, Ferienspaß, mehrtägige Programme mit festem Termin)

9. Mehrtägige Programme sowie Outdoorprogramme

9.1 Änderungen sind aus Sicherheits- oder Wettergründen möglich.

9.2 Bei Änderungen wird ein Ersatzprogramm wird angeboten; eine Rückerstattung ist nur für nicht erbrachte Leistungen möglich.

9.3 Die Stornorichtlinien der Stoablock GmbH gelten. Abrufbar unter https://stoablock.com/stornobedingungen/ sowie an der Bar erhältlich. Bei Nichterscheinen eines Teilnehmers/Teilnehmerin erfolgt keine Rückerstattung.

9.4 Die Stoablock GmbH behält sich das Recht vor einen Kurs oder ein Programm aufgrund schlechter Wetterlage, Trainerausfall, höhere Gewalt oder zu geringer Buchungslage zu stornieren. In dem Fall wird den Nutzern/Kunden der Ticketpreis erstattet. Etwaige weitere Unkosten werden nicht erstattet. Es gibt keinen Schadenersatzanspruch.


10. Tickets / Dauerkarten

10.1 Für die Nutzung der Anlagen der Stoablock GbmH ist ein gültiges Ticket erforderlich; der Kauf ist nach verfügbarkeit online oder bei geöffnetem Gastronomiebetrieb an der Bar vor Ort möglich.

10.2 Der Self-Check-in ist zwingend täglich vor jeder Nutzung durchzuführen und für alle Benutzer:innen und alle Ticketarten erforderlich.

10.3 Dauerkarten (z.B. Jahreskarte, Jahreskarten-ABO) gelten nur für registrierte Inhaber:innen und sind nicht übertragbar.

Block-Karten (11er Block und 3er Block) sind übertragbar. Rabattierte Blöcke könnten nur in Anspruch genommen werden, wenn der jeweilige Nutzer rabattberechtigt ist, und einen Nachweis erbringt (z.B. ein rabattierter 11er Block mit Alpenvereinsrabatt kann nur dann an einen anderen Nutzer übertragen werden wenn dieser ebenfalls beim Alpenverein Mitglied ist.) Alpenverein Gmunden Rabattblöcke, Dauerkarten und Tageskarten können nur an andere Alpenverein Gmunden Mitglieder übertragen werden.

10.4 Missbrauch wird mit 100 € Strafe zzgl. Ticketpreis und ggf. Anzeige geahndet.

10.5 Bei geöffnetem Gastronomiebetrieb können Tickets auch an Bar erworben werden. Tagestickets zur sofortigen Verwendung am gleichen Tag werden vom Barpersonal direkt entwertet und eingecheckt. Ein weiteres einchecken von Benutzer:innen ist nicht notwendig. Dies gilt ausschließlich für an der Bar gekaufte Tagestickets noch am selben Tag. Alle anderen Tickets sind verpflichtend täglich selbst einzuchecken.


11. Klettergriffe und technische Anlagen

11.1 Künstliche Klettergriffe und -tritte können sich trotz Kontrollen lockern oder beschädigt werden.

11.2 Lockere Griffe oder Tritte sind unverzüglich dem Personal zu melden.

11.3 Eigenständiges Anbringen, Versetzen oder Verändern von Griffen, Tritten oder Sicherungselementen ist verboten.

11.4 Die Haftung der Stoablock GmbH für Schäden oder Verletzungen durch Klettergriffe oder Tritte ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, auch wenn ein Griff oder Tritt abbricht und Personen verletzt.


12. Gewährleistung

12.1 Verbraucher:innen: gesetzliche Gewährleistung, 2 Jahre bei Neuwaren, 1 Jahr bei Gebrauchtwaren.

12.2 Unternehmer:innen: Gewährleistung 6 Monate; Beweislastumkehr und Regress ausgeschlossen.

12.3 Geringfügige Abweichungen von Farbe, Maß oder Material stellen keinen Mangel dar.


13. Nutzung der Boulderanlage – Risikoaufklärung

13.1 Bouldern erfolgt auf eigene Gefahr; Verletzungsrisiko steigt mit Höhe und Schwierigkeit.
Spotten reduziert das Risiko, ist aber nicht risikofrei.

13.2 Eltern haften für Kinder unter 14 Jahren.

13.3 Eigenes, geeignetes Schuhwerk erforderlich: Klettern ist nur mit Kletterschuhen gestattet.

13.4 kein Bouldern nach Alkohol- oder Drogenkonsum.


14. Kurse, Gruppen und betreutes Bouldern

14.1 Die Stoablock GmbH bietet Kurse, Schulklassen und betreute Programme an. Inhalte, Termine und Preise werden vorab auf www.stoablock.com veröffentlicht.

14.2 Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; Anmeldung verbindlich.

14.3 Absagen oder Verschiebungen aus Sicherheits- oder organisatorischen Gründen sind möglich; Ersatztermine oder Rückerstattung des Kursentgelts, keine weiteren Ansprüche.

14.4 Externe Kurse, geführte Gruppen, Kadertrainings sowie Vereinstrainings dürfen nur mit vorheriger Anmeldung und Zustimmung der Stoablock GmbH und zu einem mit der Stoablock GmbH definierten Termin stattfinden. Andernfalls behält sich die Stoablock GmbH das Recht vor die Gruppe abzuweisen.

14.5 Es muss eine verantwortliche volljährige Person benannt sein; externe Gruppenleiter:innen tragen die volle Verantwortung für ihre Teilnehmer:innen.

14.6 Für die Dauer von Kursen oder Gruppenaktivitäten können Bereiche gesperrt werden; andere Benutzer:innen dürfen diese nicht betreten. Eigenmächtiges Sperren oder Reservieren ist verboten.


15. Haftung

15.1 Die Haftung der Stoablock GmbH für Schäden erfolgt ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

15.2 Gegenüber Verbraucher:innen gilt die Haftung auch für leichte Fahrlässigkeit bei Personenschäden.

15.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


16. Datenschutz

16.1 Die Stoablock GmbH hält die DSGVO und österreichische Datenschutzbestimmungen ein.

16.2 Die Datenschutzhinweise sind unter www.stoablock.com/datenschutz abrufbar.


17. Werbung / Werbemittel

Das Platzieren von Werbemitteln auf den Anlagen ohne Vereinbarung ist verboten. Über die Möglichkeiten zur Platzierung von Werbemittel kann an der Bar oder via office@stoablock.com Auskunft gegeben werden. Für die Platzierung von Werbung bietet die Stoablock GmbH je nach Verfügbarkeit Kooperationsverträge an. Das Platzieren von Werbung im Stoablock ist ausschließlich nach erfolgter Freigabe durch die Stoablock GmbH gestattet.


18. Aufrechnung, Zurückbehaltung

Aufrechnung gegen Forderungen der Stoablock GmbH ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


19. Sonstiges

19.1 Alle Kurs-, Gruppen- und Dauertickets sind nicht übertragbar.

19.2 Self-Check-in nur für registrierte Ticketinhaber:innen.

19.3 Die Hallenordnung ist integraler Bestandteil dieser AGB.


20. Schlussbestimmungen

20.1 Anwendbares Recht: ausschließlich österreichisches Recht; UN-Kaufrecht ausgeschlossen.

20.2 Gerichtsstand: sachlich zuständiges Gericht am Sitz der Stoablock GmbH; zwingende Verbraucherschutzregelungen bleiben unberührt.

20.3 Erfüllungsort: Sitz der Stoablock GmbH.

20.4 Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

20.5 Salvatorische Klausel: Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.