Einverständniserklärung
für Minderjährige (14-18 Jahre)

Achtung: Für Kinder unter 14 Jahren ist in jedem Fall die Begleitung durch eine volljährige Betreuungsperson gesetzlich vorgeschrieben.

Mit dieser Einverständniserklärung bestätigst du, dass dein Kind (ab 14 Jahren) die Boulderhalle ohne dein Beisein benützen darf. Ebenso bestätigst du, dass dein Kind selbstständig Schuhe und ein Chalkbag bei Bedarf ausleihen darf.

Du bestätigst durch das Absenden der Nachricht unsere AGB zu akzeptieren und dein Kind die Hallenordnung und die Sicherheitsbestimmungen einhalten wird. Du versicherst, dass du mit deinem Kind die Hallenordnung durchgegangen bist und auch dein Kind diese verstanden hat. Das Personal der stoablock GmbH ist bemüht, auch und gerade Kindern bestmögliche Unterstützung zukommen zu lassen. Wir weisen darauf hin, dass dein Kind dennoch über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich des Boulderns verfügen muss, um die Sporteinrichtung stoablock selbstständig benutzen zu dürfen. Für allfällige, von deinem Kind verursachten Schäden übernimmst du die volle Haftung.

    Ich, der rechtliche Vertreter

    erlaube meinem minderjährigen Kind (bis 18 Jahre)

    alleine im stoablock (Boulderhalle Gmunden) zu bouldern.