Hallenordnung
Hallenordnung der Stoablock Boulderhalle
Die Benutzung der Stoablock Boulderhalle erfolgt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Mit dem Betreten der Halle akzeptieren alle Benutzer:innen diese Hallenordnung sowie die AGB der Stoablock GmbH.
Eigenverantwortung und Sicherheit
Bouldern ist eine Sportart mit erhöhtem Verletzungsrisiko, das insbesondere mit zunehmender Kletterhöhe steigt. Jede Person bouldert eigenverantwortlich und – insbesondere außerhalb der beaufsichtigten Zeiten – ohne laufende Aufsicht durch die Stoablock Crew. Das Spotten kann das Verletzungsrisiko reduzieren, setzt jedoch entsprechendes Wissen, Aufmerksamkeit und aktives Handeln voraus und birgt selbst Risiken.
Alleinbouldern
Das Bouldern allein ist nicht gestattet. Es muss stets mindestens eine weitere anwesende Person in der Halle sein, die im Notfall Hilfe leisten oder Hilfe organisieren kann. Dies gilt insbesondere während des unbeaufsichtigten Self Check-ins.
Sturzraum und Verhalten in der Halle
Der gesamte Mattenbereich gilt als Sturzraum. Dieser ist jederzeit frei von Gegenständen und Personen zu halten. Laufen ist aus Sicherheitsgründen in der gesamten Halle, insbesondere auf den Matten, untersagt. Auf ausreichenden Abstand zu anderen Benutzer:innen ist stets zu achten.
Kinder und Aufsichtspflicht
Eltern bzw. erziehungsberechtigte Personen sind verpflichtet, ihre Kinder jederzeit aktiv zu beaufsichtigen. Dies gilt ausdrücklich auch im Kinder- und Familienbereich.
Matten, Sauberkeit und Hygiene
Die Matten sind sauber zu halten. Speisen und Getränke dürfen ausschließlich im dafür vorgesehenen Gastronomiebereich konsumiert werden. Das Mitnehmen oder Abstellen von Speisen und Getränken auf den Matten ist untersagt. Die Matten dürfen nur mit Kletterschuhen oder Socken betreten werden.
Schuhe und Ausrüstung
Das Bouldern ist ausschließlich mit geeignetem Kletterschuhwerk erlaubt. Das Bouldern barfuß oder mit Straßenschuhen ist untersagt. Schmuck, Kopfhörer oder andere Gegenstände, die die Aufmerksamkeit oder Sicherheit beeinträchtigen können, sind beim Bouldern nicht erlaubt.
Alkohol und Drogen
Das Bouldern sowie der Aufenthalt im Kletterbereich sind nach dem Konsum von Alkohol, Drogen oder sonstigen bewusstseinsbeeinträchtigenden Substanzen untersagt.
Routenende
Alle Boulder enden beim jeweils obersten markierten Griff der Route. Ein Aussteigen nach oben oder Überklettern der Wand ist nicht erlaubt.
Lockere Griffe und Veränderungen an der Anlage
Lockere oder sich drehende Griffe und Tritte sind unverzüglich der Stoablock Crew zu melden. Das selbstständige Anbringen, Entfernen, Versetzen oder Verändern von Griffen, Tritten oder Routen ist strengstens untersagt.
Sperrungen von Bereichen
Einzelne Wand- oder Hallenbereiche können aus Sicherheitsgründen, insbesondere für Routensetting, Wartungsarbeiten, Reinigung, Kurse oder Veranstaltungen, vorübergehend gesperrt werden. Gesperrte Bereiche dürfen nicht betreten oder genutzt werden. Eigenmächtiges Absperren oder Reservieren von Wandbereichen durch Benutzer:innen oder Gruppen ist nicht erlaubt.
Anweisungen der Mitarbeiter:innen
Den Anweisungen der Mitarbeiter:innen der Stoablock Boulderhalle ist stets Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Hallenordnung oder bei sicherheitsgefährdendem Verhalten kann die weitere Nutzung der Anlage untersagt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Eintritts- oder Nutzungsentgelten.
Persönliche Gegenstände
Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Die Nutzung von Garderoben, Kästchen oder Ablagemöglichkeiten begründet keinen Verwahrungsvertrag.
Tiere
Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet, ausgenommen Assistenz- oder Partnerhunde für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Konsequenzen bei Verstößen
Bei Missachtung dieser Hallenordnung kann aus sicherheitstechnischen Gründen ein Hallenverweis ausgesprochen werden. Weitergehende Maßnahmen gemäß AGB bleiben vorbehalten.